Beteiligung hoch 4

Wer von Partizipation in Bezug auf den öffentlichen Raum spricht, meint meistens „Planungs-Beteiligung" und benennt damit aber nur eine der vier Mitwirkungsmöglichkeiten, die es für die Nutzergruppen eines Platzes, eines Parks oder Spielplatzes gibt. Die Beteiligungsanlässe kommen dabei meistens (top down) von Betreiberseite. Behörden, Wohnungsgenossenschaften oder soziale Institutionen kommen mit Fragen z.B. bezüglich geplanter Umgestaltungen auf die Nutzergruppen zu und sie beenden die Beteiligung dann, wenn die Planungsphase abgeschlossen ist.

Diese punktuellen Mitbestimmungen für einmalige Entscheidungsfindungen sind wichtig. Genauso wie das Kreuz, das man als Bürger alle 4 Jahre auf einen Stimmzettel abgibt.  Wer demokratische Mitwirkung und Beteiligung allerdings eher als eine Grundhaltung  betrachtet, könnte auch für den öffentlichen Raum breiter und weiter denken:

  • Wie können (bottom up) Prozesse von den Akteuren initiiert werden?
  • Wie kann Beteiligung auch außerhalb von großen Maßnahmen im Alltag funktionieren?
  • Wie können sich die Nutzergruppen untereinander organisieren?
  • Wie können Kinder und Jugendliche sich für "ihren Platz" mitverantwortlich fühlen?
  • Welche Kommunikationsstrukturen wären zwischen den Nutzergruppen und den Betreibern nützlich?

1. Planungs-Beteiligung

Hierbei werden möglichst viele der die betroffenen Nutzergruppen in ein aktuelles Vorhaben einbezogen und können ihre Meinung im Vorfeld dieser anstehenden Maßnahme kundtuen. Eine zusammenfassung und Rückmeldung aller Planungsergebnisse an die Beteiligten soll die Entscheidungsfindung transparent und korrrrigierbar machen.

§ 33

2. Umsetzungs-Beteiligung

Die „Umsetzungs-Beteiligung“ versucht diese Altersgruppen deshalb auch in den Bau- und Gestaltungsprozess mit einzubeziehen. Sie können im Rahmen von „Happy-Destroyer-Aktionen“, „MitBaustellen“ und „Gläsernen Baustellen“ auch in dieser Phase aktiv partizipieren.

 

3. Belebungs-Beteiligung

Fast nirgendwo indes wird die „Belebungs-Beteiligung“ gefördert, bei der es um Fragen der Alltagsaktivitäten geht, wenn die Baumaßnahmen längst abgeschlossen sind: Welche sozialen Regeln wollen sich die Nutzer für den Platz geben? Welche gemeinsamen (Fest-)Termine und Spielaktionen könnten gefunden werden? Welche Gruppen sollten noch mobilisiert werden? Welche zusätzlichen Materialien sollen angeschafft werden?

4. Instandhaltungs-Beteiligung

Und auch der „Instandhaltungs-Beteiligung“ wird offiziell eigentlich nur an einem Tag des Jahres gedacht, wenn es heißt „Hamburg räumt auf!“. Aber auch an den anderen 354 Tagen könnten die Nutzergruppen Verantwortung mitübernehmen, indem sie Beschädigungen melden (Telefonnummern dafür gibt es mancherorts), ihren Platz fegen oder kleine Tätigkeiten selbst übernehmen (Schrauben festdrehen, Hecken pflegen, Siele säubern, Baumpatenschaften). Für diese Aktivitäten ist selbstverständlich eine Partnerschaft zwischen den Betreibern (Stadtgrün) und den Aktiven vor Ort nötig. 

Bsp. England

Martin Legge, Am Brabandkanal 4, 22297 Hamburg,      0151-11661402    040/2509583      martin.legge(at)stadtfinder.de